timmo Steuer
Steuererklärung für die vermietete Wohnung
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss die Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben. Das Formular dafür heißt Anlage V. timmo Steuer sammelt die Zahlen, die da hineingehören: Miete, laufende Kosten, Zinsen und Abschreibung. Am Ende steht eine Übersicht, aus der du die Werte selbst in ELSTER überträgst — timmo schickt nichts ans Finanzamt. Kostenlos, ohne Abo.
Worum es geht — in einfachen Worten
Du vermietest eine Wohnung oder ein Haus und bekommst dafür Miete. Dieses Geld ist Einkommen, also möchte das Finanzamt es in deiner Steuererklärung sehen. Dagegen stehen deine Werbungskosten: die Darlehenszinsen (nicht die Tilgung), nicht umlagefähige Teile des Hausgelds, Verwalter, Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen — und die Abschreibung auf das Gebäude. Nicht jede Zahlung ist dabei sofort abziehbar: Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage etwa wirkt erst, wenn die Gemeinschaft das Geld tatsächlich verwendet.
Unterm Strich steht dann ein Gewinn oder ein Verlust aus der Vermietung. Häufig ist es in den ersten Jahren ein Verlust — allein durch Zinsen und Abschreibung. Eingetragen wird das Ganze in ein eigenes Formular der Steuererklärung: die Anlage V. Eine pro vermieteter Immobilie.
Genau diese Zahlen sammelt timmo Steuer über das Jahr und sortiert sie so, dass am Ende klar ist, welcher Betrag in welche Zeile gehört. Was in der Anlage V im Einzelnen abgefragt wird, erklärt der Ratgeber zur Anlage V.
Statt Schuhkarton und Excel-Tabelle
Die meisten Vermieter führen ihre Zahlen in einer selbst gebauten Tabelle — oder sammeln das Jahr über Belege und sortieren im März alles auf einmal. Beides funktioniert, kostet aber jedes Jahr aufs Neue einen Abend Nerven, und die typischen Fehler wiederholen sich: Tilgung versehentlich als Werbungskosten, eine Nebenkosten-Nachzahlung im falschen Jahr, die AfA im Kaufjahr nicht anteilig gerechnet.
timmo Steuer ist die strukturierte Variante davon: Du pflegst deine Immobilie einmal, erfasst laufend Einnahmen und Ausgaben, und am Jahresende steht das Ergebnis — den Zeilen der Anlage V zugeordnet, nach Veranlagungsjahr getrennt und mit einem PDF zum Abhaken.
So läuft es ab
- 1Immobilie im Portfolio anlegen
Du legst deine vermietete Wohnung oder dein Haus einmal an: Adresse, Kaufpreis, Kaufdatum, Grund- und Gebäudeanteil, Baujahr. Aus diesen Angaben ergibt sich die AfA-Grundlage.
- 2Einnahmen und Ausgaben erfassen
Kaltmiete, Umlagen und Nebenkosten-Nachzahlungen auf der einen Seite; Hausgeld, Verwalter, Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen und Darlehenszinsen auf der anderen. Jede Buchung bekommt ihr Zahlungsdatum — daraus ergibt sich das Veranlagungsjahr nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG).
- 3Belege ablegen
Rechnungen und Kontoauszüge kannst du hochladen. Eine KI-Belegerkennung liest Betrag, Datum und Zweck vor und schlägt eine Buchung vor — du prüfst und bestätigst jeden Wert, bevor er übernommen wird.
- 4Werte prüfen und in ELSTER übertragen
Am Ende steht das Ergebnis je Veranlagungsjahr, den Kennziffern und Zeilen der Anlage V zugeordnet — als PDF zum Abhaken, als CSV oder als JSON. Du gleichst die Übersicht mit deinen Belegen und dem amtlichen Formular ab und trägst die Zahlen selbst in ELSTER oder deine Steuer-Software ein. timmo übermittelt nichts an das Finanzamt.
Was das Modul für dich ausrechnet
Alles mechanisch nach deinen Angaben — nachvollziehbar, ohne Bewertung.
AfA über die volle Nutzungsdauer
Linear nach Baujahr (2,0 / 2,5 / 3,0 %) auf den Gebäudeanteil, anteilig im Anschaffungsjahr. Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG und Sonderabschreibungen werden berücksichtigt, wenn du sie angibst.
Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre
Größere Erhaltungsaufwendungen lassen sich nach § 82b EStDV auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Das Modul führt begonnene Verteilungen über die unterstützten Veranlagungsjahre mit und ordnet jeden Jahresanteil der passenden Position zu.
Die 15-%-Grenze im Blick
Renovierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf können nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu anschaffungsnahen Herstellungskosten werden. Das Modul rechnet die Grenze mit und zeigt an, wenn sie überschritten ist.
Mehrere Eigentümer mit Quoten
Zusammenveranlagte Ehegatten, Bruchteilsgemeinschaft oder GbR: Das Ergebnis wird nach den hinterlegten Quoten je Veranlagungsjahr aufgeteilt — auch wenn sich die Quoten zwischendurch ändern.
Zinsen und Tilgung getrennt
Aus deinen Darlehensdaten wird der Zinsanteil ermittelt, denn nur der ist Werbungskosten. Die Tilgung bleibt außen vor — ein Fehler, der in selbst geführten Tabellen häufig passiert.
Fehlende Angaben werden benannt
Solange Angaben fehlen oder sich widersprechen, sperrt das Modul den Export und schreibt dir hin, was fehlt. Lieber ein blockiertes Ergebnis als eine Zahl, auf die du dich zu Unrecht verlässt.
Was du selbst machst — und was timmo nicht tut
Damit es keine falsche Erwartung gibt, hier die Grenze klar benannt:
- Du überträgst die Werte selbst in ELSTER oder deine Steuer-Software. timmo hat keine Schnittstelle zum Finanzamt und übermittelt nichts.
- Du entscheidest die Zweifelsfälle. Ob eine Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand ist, wie der Kaufpreis auf Grund und Gebäude aufgeteilt wird, ob ein Feststellungsverfahren nötig ist — das sind wertende Fragen. Sie gehören dir und deinem Steuerberater, nicht einer Software.
- Die Richtigkeit deiner Angaben verantwortest du. Das Modul rechnet mit dem, was du einträgst — es kann nicht prüfen, ob eine Rechnung vollständig oder eine Miete korrekt erfasst ist.
timmo Steuer ist eine unverbindliche Aufbereitung deiner Vermietungsdaten (Anlage V, § 21 EStG) und ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen erfolgen mechanisch nach deinen Vorgaben, ohne Gewähr.
Wann du besser zum Steuerberater gehst
Selbst machen ist nicht immer die richtige Antwort. Hol dir fachliche Hilfe, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft:
- Du hast im Kaufjahr oder kurz danach umfangreich saniert und weißt nicht, ob es Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand ist.
- Du vermietest möbliert, kurzzeitig oder als Ferienwohnung — dort stellen sich Fragen zur Einkünfteerzielungsabsicht und teils zur Umsatzsteuer.
- Du vermietest an Angehörige zu einem verbilligten Preis (§ 21 Abs. 2 EStG).
- Deine Immobilie gehört einer GbR oder Erbengemeinschaft mit eigener Feststellungserklärung.
- Du hast innerhalb der Spekulationsfrist verkauft oder planst es.
Auch dann ist die Aufbereitung nicht umsonst: Wer mit sortierten Zahlen zum Steuerberater geht, statt mit einem Ordner, bringt ihm die Arbeit in einer Form, mit der er direkt weiterarbeiten kann.
Häufige Fragen
Ich vermiete eine Wohnung — was muss ich in der Steuererklärung angeben?
Wo trage ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung ein?
Brauche ich dafür einen Steuerberater?
Ist timmo Steuer eine Steuersoftware wie WISO oder ELSTER?
Was kostet das?
Ersetzt das meinen Steuerberater?
Für welche Veranlagungsjahre funktioniert das?
Ist timmo Steuer verfügbar?
Muss ich meine Immobilie über timmo gekauft haben?
In welchen Formaten bekomme ich die Werte?
Was passiert mit meinen Daten?
Immobilie anlegen, Anlage V vorbereiten
Kostenlos, ohne Abo. Du legst deine vermietete Immobilie an, erfasst Einnahmen und Ausgaben — und hast am Jahresende die Werte für die Anlage V beisammen.